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      DAH1977
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      Diagnostisches Fenster: Ab 2015 von 12 auf 6 Wochen verkürzt!

       

       

      Das neue Jahr startet mit einer guten Nachricht: Um eine HIV-Infektion definitiv auszuschließen, gilt für Labortests ab sofort ein „diagnostisches Fenster“ von 6 Wochen. Bisher betrug diese Zeitspanne doppelt so lange – nämlich 12 Wochen.

      Was ist das „diagnostische Fenster“?

      Unter dem „diagnostischen Fenster“ versteht man den Zeitraum, in dem eine Person bereits HIV-infiziert ist – also den Virus im Körper hat – aber der Test auf die vorliegende Infektion noch nicht bzw. noch nicht sicher „anschlägt“. Sowohl Antikörper als auch Virusbestandteile sind erst einige Zeit nach der Ansteckung nachweisbar.

      Was sind die Gründe für die Verkürzung des diagnostischen Fensters?

      Zwei Gründe sind zu nennen:

      • Die Labortests (Antigen-Antikörper-Suchtests) sind in den letzten Jahren sensitiver und somitsicherer geworden.
      • Labore verwenden nun flächendeckend den Kombinationstest (Antigen-Antikörper-Suchtest)

      Wer hat entschieden, dass nun dieses verkürzte Zeitfenster gilt?

      Es gibt eine Leitlinie von Labormedizinern und Virologen zur HIV-Diagnostik. Diese Leitlinie wurde Ende 2014 aktualisiert. Alle Ärzte – sind angehalten, diese Leitlinie zu beachten. Es handelt sich also nicht um eine Entscheidung der Deutschen AIDS-Hilfe, wir geben lediglich diese neuen Informationen weiter.

      Werden sich auch andere (Beratungs-)stellen an die neue 6-Wochen-Regelung halten?

      Die neue Leitlinie gilt nicht nur für Ärzte sondern auch für Institutionen. Deswegen werden auch andere Stellen, wie BZgA oder RKI und Gesundheitsämter dieser neue Leitlinie folgen. Es ist wichtig, dass Beratungsstellen hier mit einer Zunge sprechen.

      Gilt die 6-Wochenregelung für alle HIV-Tests?

      Die 6-Wochen-Frist gilt für alle Labortests, da dort Tests verwendet werden, die sowohl Antigene (Virusbestandteile) als auch –HIV-Antikörper-suchen. Diese Tests nennt man deswegen Antigen-Antikörper-Suchtests.

      Die 6-Wochen-Regelung gilt nicht für Schnelltest, die z. B. in Testprojekten durchgeführt werden, denn bei den Schnelltests wird nur nach HIV- Antikörpern, nicht nach Antigenen gesucht. Antikörper lassen sich später als Antigene im Blut nachweisen. Die Antikörperbildung kann zudem von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Der einzige Schnelltest, der auch einen Antigen-Streifen hat, bildet hier keine Ausnahme, denn der Antigen-Streifen im Test arbeitet nicht zuverlässig. Bei reinen Antikörper-Suchtests bzw. bei allen Schnelltests bleibt es beim diagnostischen Fenster von 12 Wochen.

      Werner Bock/Armin Schafberger

       

    • #9846
      Dr. Leo Lust
      Moderator

      Hallo DAH1977!

      Danke für den Hinweis. Das sind ja super nachrichten!

      Wir müssen das natürlich in Österreich noch mit der Virologie abklären und gemeinsam mit den anderen AIDS-Hilfen zu einer offiziellen Entscheidung kommen. Ich bin natürlich auch gegen die Zweigleisigkeit von diagnostischen Fenstern.

      Liebe Grüße!

      Dr. Leo Lust

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