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9. Dezember 2015 um 8:31 Uhr
#10206
Dr. Leo Lust
Moderator
Hallo Georg!
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr (für alle Medikamente) tritt nur dann ein, wenn AIDS bereits ausgebrochen ist. Bei positivem HIV-Status allein gibt es noch keine Befreiuung.
Siehe auch hier: http://www.apotheker.or.at/Internet%5COEAK%5CNewsPresse_1_0_0a.nsf/webTop/FAFC6ADC66FE19BBC1256E690035E4F0!OpenDocument
Liebe Grüße!
Dr. Leo Lust