Erfolgreicher Schritt in Sache Antidiskriminierung gegen HIV

RR

In Wien wurde einer HIV-positiven Frau Schadenersatz in Höhe von 1.500 € zugesprochen, weil ihr eine zahnärztliche Behandlung verweigert bzw. unnötig verschoben wurde. Die Frau wandte sich daraufhin an die Aids Hilfe Wien sowie den Klagsverband. Das Bezirksgericht Döbling entschied, dass bei dieser Diskriminierung das Behindertengleichstellungsgesetz verletzt wurde.

Zum Artikel:

https://wien.orf.at/stories/3199432/

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