Menschen, die unter HIV-Therapie nicht mehr ansteckend sind, sind beim ungeschützten Sex straffrei.

Das Justizministerium bestätigt in einem Schreiben, dass sowohl das Restrisiko unter kondomgeschüztem Sex als auch bei ungeschütztem Sex unter konsequenter Einnahme einer wirksamen antiretroviralen Therapie (ART) hinzunehmen ist. Die Aussage basiert auf den neuesten medizinischen Erkenntnissen. Das Schreiben wurde im Jahr 2010 durch die damalige Justizministerin Bandion-Ortner, im Zuge einer parlamentarischen Anfrage bestätigt.

Laut der Schweizer EKAF-Studie ist selbst der ungeschützte Geschlechtsverkehr einer HIV-infizierten Person dann keine Ansteckungsgefahr, wenn sich der Betroffene konsequent einer wirksamen antiretroviralen Therapie (ART) unterzieht. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Die ART wird durch den Betroffenen eingehalten und vom behandelnden Arzt kontrolliert.
2) Die Viruslast muss hierbei seit mindestens sechs Monaten stabil unter der Nachweisgrenze liegen.

 

Autor: Florian Friedrich

Bild: Claude Monet – Abendstimmung in Venedig, 1908 (gemeinfrei)

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