Änderungen bei der Spendenabsetzbarkeit 2017

Mit 01.01.2017 ist das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit in Kraft getreten. Von nun an sind alle Spendenorganisationen in Österreich dazu verpflichtet, Informationen zu allen erhaltenen Spenden an das Finanzamt zu übermitteln. Nur dann sind diese Spenden für die SpenderInnen auch weiterhin steuerlich absetzbar.

Um dies tun zu können, benötigen die Organisationen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von allen Spenderinnen und Spendern den Vor- und Nachnamen laut Meldebestätigung sowie das Geburtsdatum.

Die Übermittlung dieser Daten genügt einmalig und gilt für alle Spenden innerhalb dieses Jahres und auch für alle Folgejahre. Wenn das jemand nicht möchte, kann sie/er die Meldung der jeweiligen Spende jederzeit untersagen. Anonyme Spenden können allerdings nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Weiter Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

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