Blutspenden: EuGH zieht sich aus der Affäre

Photo: Cattari Pons / photocase.com
 

Der Ausschluss von schwulen und bisexuellen Männern von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen. Zudem müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen.Zurück zum Anfang

Begonnen hat der Rechtsstreit vor fast genau sechs Jahren, am 29. April 2009, als ein Arzt im im französischen Metz Geoffrey Léger die Blutspende verweigerte, weil er eine sexuelle Beziehung zu einem Mann gehabt habe. Der Arzt berief  sich darauf, dass Männer, die mit Männern Sex haben, ein bedeutend höheres Risiko haben, sich mit HIV zu infizieren als heterosexuelle Männer. Damit kommt ihr Blut pauschal ebenso wenig infrage wie das von Drogenabhängigen, Häftlingen und SexarbeiterInnen – den anderen Risikogruppen. Gleichzeitig unterstellt man aber damit den schwulen und bisexuellen Männern, sie würden per se promisk sein. Léger wollte sich das nicht bieten lassen und ging in Straßburg vor Gericht. Dort kam es aber zu keiner Entscheidung, weshalb der Fall schließlich an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wurde. Doch dieser hat sich aus der Affäre gezogen und die Klage wieder zurück an das Verwaltungsgericht in Straßburg geschickt. Nun müssen die dortigen Richter erneut prüfen. Trotzdem könnte das Urteil auch Auswirkungen auf Österreich haben. Das europäische Recht gilt selbstverständlich für alle Mitgliedsstaaten und müsse gegebenenfalls auch hierzulande angepasst bzw. gelockert werden.

Keine Kompromisse bei der Sicherheit

Die Sicherheitsstandards beim Spenden von Blut und Plasma sind sehr hoch: Das Risiko einer HIV-Infektion über Blutprodukte liegt bei 1:2,5 Millionen. Kommt es zu einer Ansteckung, so mangelt es nicht an Sorgfalt, sondern an dem so genannten diagnostischen Fenster. Obwohl das Blut von allen SpenderInnen mittels unterschiedlicher Testverfahren (PCR, Antikörper/p24-Antigentest) untersucht wird, kann eine HIV-Infektion erst einige Tage nach der Ansteckung durch diese Tests erkannt werden. So kann es zu falsch-negativen Testergebnissen kommen, d.h. die Blutkonserve des Spenders/der Spenderin kann infektiös sein, obwohl HIV (bzw. die Antikörper gegen HIV) im Blut noch gar nicht nachweisbar ist. Dass dies extrem selten passiert, führt uns die Tatsache vor Augen, dass es in Österreich in den letzten 15 Jahren nur zu einer einzigen Infektion – so tragisch diese auch sein mag – mit HIV über Spenderblut gekommen ist.
Der deutsche Politiker Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) fordert eine Lockerung des generellen Ausschlusses Homosexueller von der Blutspende. „Es ist richtig, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine Kompromisse bei der Sicherheit zu machen“, meint Beck. Aber Sicherheit heiße auch, dass man Risiken rational benennen und an ihnen und nicht an Vorurteilen die Vorsichtsmaßnahmen ausrichten müsse. Eine homosexuelle Identität oder beispielsweise länger zurückliegende sexuelle Handlungen zwischen zwei Männern seien „sicherlich nicht ein Risiko, das man ausschließen muss“.

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