Russland muss umdenken

Aufgrund mehrerer Klagen und internationalen Drucks hat das russische Verfassungsgericht beschlossen, dass künftig die Abschiebung von HIV-positiven Ausländern mit Familien in Russland nicht mehr möglich sein soll. Ins Rollen brachte die Überprüfung des umstrittenen Gesetzes die Klage einer HIV-positiven Ukrainerin, der die Wiedereinreise nach Russland, wo sie mit ihrem Mann und ihrem Sohn ihren Hauptwohnsitz hat, verweigert worden war.
Die Verfassungsrichter stellten fest, dass Menschen mit HIV, da das Virus nicht über Wasser, Luft oder Nahrungsmittel übertragen werden kann, grundsätzlich keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Somit ist eine HIV-Infektion kein ausreichender Grund für eine Abschiebung.
Nach Schätzungen des russischen Aids-Zentrums leben in Russland derzeit rund 1,3 Millionen Menschen mit HIV, von denen 100.000 nicht die russische Staatsbürgerschaft besitzen.

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