PlusMinus 4/14

Themen:
– HIV-Testing Week 2014
– Selbstbestimmt durchs Leben – Alternativen zur Sachwalterschaft
– Persönliches Engagement ins Rampenlicht
– Termine rund um den Welt-AIDS-Tag 2014
– „Weniger ist mehr“ – HIV-Therapie im Alltag
– PAB-Test
– Rezensionen

Leseprobe: Selbstbestimmt durchs Leben – Alternativen zur Sachwalterschaft

Ein Unfall, eine Krankheit, das Alter – jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens in die Lage versetzt werden, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne und Entscheidungen ist und eine gesetzliche Vertretung benötigt. In vielen Fällen wird nach wie vor ein Sachwalter bestellt, derzeit gibt es in Österreich ca. 60.000 besachwaltete Personen. Die Bestellung eines Sachwalters stellt jedoch für sehr viele Menschen einen massiven Eingriff in ihre persönlichen Rechte dar; mit einer Sachwalterschaft wird tief in die Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung eines Menschen interveniert.
Durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz wurden Alternativen – wie die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger und die Vorsorgevollmacht – geschaffen, die die Privatautonomie der betroffenen Personen besser wahren und ihren Bedürfnissen mehr Rechnung tragen sollen. Wenn Betroffene von einem nächsten Angehörigen oder einem Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden, darf somit kein Sachwalter bestellt werden. Ebenso ist die Bestellung eines Sachwalters unzulässig, wenn ein Mensch trotz geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit seine Angelegenheiten selbst meistern kann – etwa mit Hilfe seiner Familie oder psychosozialer Dienste. Das Recht auf Selbstbestimmung im medizinischen Behandlungsbereich wurde durch die Patientenverfügung verstärkt.

Grundsätzliches zur Sachwalterschaft

Nur volljährige Personen, die geistig behindert oder psychisch krank und nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, brauchen einen Sachwalter. Als Sachwalter können nahestehende Personen, Sachwaltervereine, Rechtsanwälte, Notare oder andere geeignete Personen bestellt werden. In erster Linie sind nahestehende Personen (z. B. Angehörige, Freunde, Bekannte) zu bestellen.

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