Muss der HIV-Status dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?

HIV ist zu einer Krankheit geworden, die zwar unheilbar,  jedoch gut behandelbar ist. Viele HIV-positive Menschen wissen dabei nicht, dass sie bei beruflichen Bewerbungen dem zukünftigen Arbeitgeber ihre Infektion nicht mitteilen müssen. Der Arbeitgeber darf auch keinen HIV-Test verlangen (dies gilt für alle Berufssparten, auch für Medizin, Krankenpflege und Gastgewerbe mit Ausnahme der Prostitution; Prostituierte haben Berufsverbot, wenn sie HIV-positiv sind). Jeder Arbeitnehmer hat somit das Recht, seinen HIV-Status zu verschweigen oder den Arbeitgeber diesbezüglich sogar anzulügen.

Lediglich wenn dem Arbeitgeber aufgrund der Erkrankung des Arbeitnehmers Arbeitsausfälle drohen, muss diesem der Gesundheitsstatus mitgeteilt werden. Dies ist etwa bei Krebs in fortgeschrittenem Stadium der Fall. Wenn jedoch eine HIV-Infektion mit der Hochaktiven Antiretroviralen Therapie (HAART) behandelt wird, drohen keine Arbeitsausfälle.

Rechtlich ist die Lage eindeutig: der EuGH gibt jedem Menschen das Recht, seinen Gesundheitszustand geheim zu halten (Artikel 8 der Menschenrechtskonvention). Eingriffe in dieses Recht müssen gerechtfertigt sein und dürfen niemals willkürlich erfolgen. Da heute eine HIV-Infektion aufgrund der guten medikamentösen Therapie in der Regel nicht mehr zu AIDS führt, welches zu Arbeitsausfällen führt, gibt es keinen Grund mehr, gegen den Artikel 8 zu verstoßen. Dies betont der EuGH ausdrücklich, wenn er feststellt, dass „eine symptomfreie HIV-Seropositivität als solche keinen Eignungsmangel“ darstellt.

Kann der Bewerber nachweisen, dass der Arbeitgeber einen HIV-Test verlangt hat (dieser Nachweis ist nur sehr schwer zu erbringen), drohen dem Arbeitgeber somit rechtliche Konsequenzen.

In der Praxis ist es natürlich sehr problematisch, dass Bewerber, die (unabhängig von ihrem HIV-Status) keinen HIV-Test vorlegen, wenn der Arbeitgeber diesen verlangt, den Job nicht kriegen. Hier ist die Zivilcourage jedes Einzelnen gefragt, auch wenn dieser nicht an HIV erkrankt ist. Denn auch ein gesunder Mensch, der bei einer Bewerbung einen HIV-Test vorlegt, unterstützt indirekt dieses diskriminierende System. Würde jeder Mensch der Aufforderung des Arbeitgebers, einen Test vorzuweisen, nicht nachkommen, würde sich das System der Diskriminierung ad absurdum führen – aber es spielen eben zu viele Bewerber mit und weisen Tests vor.

Bildnachweis: Gerti G. / photocase.de

 

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