In Österreich unterliegen Blut und die daraus hergestellten Medikamente dem Arzneimittelgesetz. Der Spender wird jedes Mal nach einer Vielzahl von Infektionsrisiken befragt und das Blut auf mehr als 15 Parameter getestet.
Das Blutsicherheitsgesetz schreibt vor, welche Analysen Blutspenden durchlaufen müssen. Die wichtigsten Infektionskrankheiten, wie HIV, werden mittels verschiedener Tests (immunologische und molekularbiologische) untersucht, um das diagnostische Fenster, in der Antikörper bzw. Erreger noch nicht nachgewiesen werden können, möglichst kurz zu halten.
Die Blutspender-Verordnung bestimmt, welche Voraussetzungen Spender erfüllen müssen. Jeder Blutspender durchläuft laut Rotem Kreuz folgende Tests: Spenderfragebogen, Messung von Hämoglobin, Blutdruckmessung, Temperaturmessung, Feststellung von Körpergewicht bzw. Body-Mass-Index .
Jedes Spenderblut wird auf folgende Parameter getestet: Bestimmung von Blutgruppe, Rhesus- und Kellfaktor sowie etwaige Antikörper; immunologische Tests (HIV-Antigen und Antikörper, Hepatitis B-Antigen, Hepatitis C-Antikörper, Syphilis-Antikörper, Neopterin-Test) sowie molekularbiologische Tests/ Pool-PCR (HIV, Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Parvo B19). Die PCR-Routine-Testung auf HIV sowie Hepatitis B und C wurde mit dem Blutsicherheitsgesetz 1999 eingeführt.