Endlich mal ein Freispruch

„Man kann in diesem Fall nicht von einem Vorsatz ausgehen“, mit diesen Worten sprach Richterin Martina Krainz eine Wienerin, welche sich wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor dem Straflandesgericht verantworten musste, frei. Die Angeklagte weiß seit 1999 von ihrer HIV-Infektion und hat danach sofort mit der antiretroviralen Therapie begonnen. „Ich nehme Tabletten. Die Virenlast ist bei mir seit zehn Jahren unter der Nachweisgrenze“, so die Büroangestellte. Deshalb hatte sie sich auch nichts dabei gedacht, dass sie im vergangenen Jahr mit mehreren Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte.
Vor allem ihr Arzt, bei dem sie in ständiger Behandlung ist, hätte ihr vermittelt, dass sie nicht ansteckend ist. Dessen Einvernahme war dann auch ausschlaggebend für den Freispruch. Der auf HIV-PatientInnen spezialisierte Mediziner bestätigte die Angaben der Frau: „Gut behandelte HIV-Patienten gelten als praktisch nicht mehr infektiös. Das ist kein Geheimnis. Solange die Therapie richtig genommen wird, ist eine Übertragung ausgeschlossen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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