„Eine HIV-positive Küchenhelferin hat einem Kollegen ins Gesicht gebissen und ihm einen Teil der Unterlippe und ein Stück Fleisch aus dem Gesicht herausgerissen. Vor dem Münchner Landgericht gab sie am Mittwoch an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Die 40-Jährige ist wegen schwerer und versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt – das Opfer soll sich nicht mit dem Aids-Virus angesteckt haben“, so die Deutsche Presseagentur in einer Aussendung.
Über so viel Ignoranz und mangelndes Wissen bezüglich der Übertragungswege von HIV können wir als Aidshilfe nur den Kopf schütteln! Lernt doch jeder Schüler und jede Schülerin bereits in der Unterstufe, dass HIV durch Speichel niemals übertragbar ist und Beißen – sowie zum Beispiel auch Küssen – deshalb kein Risiko darstellt.
Kein Zweifel besteht allerdings, dass die Frau eine Körperverletzung begangen hat und sich deshalb vor Gericht verantworten muss; doch den Vorfall des Beißens mit HIV in Zusammenhang zu bringen ist mehr als fahrlässig. Vielmehr sehen wir in diesem Vorgehen Dummheit und Volksverhetzung am Werk, entsteht doch durch die Äußerung des Gerichts und der unkritischen medialen Berichterstattung der Eindruck, HIV sei im Alltag durch Kontakte von Mund zu Haut übertragbar.
Euer Ehren, wir plädieren, dass sich die Staatsanwalt in Zukunft über die Übertragungswege von HIV informiert (ein Anruf bei einer AIDS-Hilfe oder einem virologischen Institut hätte genügt) und derartig unqualifizierte Äußerungen der Öffentlichkeit gegenüber unterlässt. Unsere Kritik richtet sich jedoch auch an die Medien, welche wieder einmal nicht fähig sind, Fehlinformationen richtig zu stellen.