Unbegründete Ängste und deren Folgen

bobby fisher / photocase.com Photo: bobby fisher / photocase.com

Um verängstigte PolizistInnen, JustizwachebeamtInnen und SanitäterInnen zu schützen, gilt seit 2012 eine neue Regelung, die es erlaubt, Blutabnahmen bei Festgenommenen oder Häftlingen durchzuführen. Wer also im Verdacht steht, andere mit HIV angesteckt zu haben, kann zu einem Test gezwungen werden, da beispielsweise PolizistInnen nach Spuck-, Beiß- oder Stichattacken wochenlang die Angst quäle, sich unter Umständen im Dienst mit HIV infiziert zu haben. Verfassungsjuristen halten den Paragrafen, der in einer Blitzaktion in letzter Minute eingebracht wurde, für eindeutig verfassungswidrig. Eine Klage vor dem Höchstgericht läuft bereits (siehe dazu auch folgenden link: standard.at).
Diese Aidshilfe Salzburg möchte diesen Anlass nützen, um auf ein Neues auf die Übertragungswege von HIV aufmerksam zu machen. Es gibt nur einige Körperflüssigkeiten, mit denen HIV übertragen werden kann. Diese sind Blut, Sperma, Scheidenflüssigkeit, Darmsekret, Wundflüssigkeit, Muttermilch und Liquor (Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit). In Blut und Sperma ist die Viruskonzentration am höchsten. In den anderen oben genannten Flüssigkeiten ist die Viruskonzentration prinzipiell für eine Übertragung hoch genug, jedoch schon so gering, dass nicht über jede Eintrittspforte eine Übertragung möglich ist. Andere Körperflüssigkeiten wie Speichel, Schweiß, Urin, Tränen enthalten zwar auch HI-Viren, aber in so geringer Menge, dass eine Ansteckung sicher ausgeschlossen werden kann.

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