Kündigung in der Probezeit: Statement

Auch wir in Österreich verfolgen den obigen Fall mit Argusaugen und empfinden das Urteil als sehr problematisch. Im Gegensatz zu Deutschland fällt in Österreicheine Entlassung oder Kündigung wegen HIV/AIDS arbeitsrechtlich unter Diskriminierung. Auch darf kein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer einen HIV-Test verlangen. Beim Ausbruch von AIDS verhält es sich unter Umständen anders: hier kann der Arbeitgeber dann vom Arbeitnehmer eine amtsärztliche Untersuchung verlangen, wenn dieser krankheitsbedingt immer wieder ausfällt, d.h. seiner vollen Arbeitsleistung nicht nachkommen kann. Allerdings ist es arbeitsrechtlich fraglich, ob selbst dann der Arbeitnehmer einen HIV-Test verlangen darf. Wir befinden uns hier in einer rechtlichen Grauzone und es fehlen dementsprechende Präzedenzfälle.
In der Praxis der Kündigungen wegen HIV/AIDS sieht es bedauerlicherweise auch in Österreich traurig aus. Obwohl eine derartige Kündigung eine Motivkündigung ist und beim Arbeitsgericht mit guten Aussichten angefochten werden kann, haben viele Opfer nicht mehr die Kraft, dieses juristische Prozedere durchzustehen. Die Täter finden sich nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich. Oft sind die Arbeitgeber nur schlecht von den Übertragungswegen von HIV informiert, verfallen beim Bekanntwerden des HIV-Status ihres Arbeitnehmers in Panik und setzen diesen unter großen Druck. Wenn dann auch die Arbeitskollegen von der Infektion Wind bekommen, ist Mobbing meist vorprogrammiert.
Fazit: Auch wenn in Österreich arbeitsrechtlich mit guten Aussichten gegen eine Entlassung oder Kündigung wegen HIV vorgegangen werden kann, sehen sich die Betroffenen enormen psychischen Belastungen ausgesetzt und haben deshalb nicht mehr die seelischen Ressourcen, sich zur Wehr zu setzen.
In dem unten angeführten Link findet sich eine Auflistung typischer Diskriminierungen in der Berufswelt: http://www.aidshilfen.at/sites/www.aidshilfen.at/files/publikationen/positiv%20leben.pdf

 

Scroll to Top