PlusMinus 2/11

Themen:
– Sexuelle Gesundheit – Gesunde Sexualität
– „HIV AND YOUR BRAIN“. Ein Informationsprogramm
– Syphilis
– Therapieregime und Adhärenz
– Rückgaberecht, wenn die Ehefrau HIV-positiv ist?
– SELMA – Solidarität und Engagement für Leben mit AIDS!
– Positiv gesehen
– Rezensionen
Leseprobe: Rückgaberecht, wenn die Ehefrau HIV-positiv ist?
Im Jahr 2008 entschied der Oberste Gerichtshof (3 Ob 91/08s), eine Ehe als ungültig aufzuheben, weil der Ehemann und Kläger sich über die Gesundheit seiner Ehefrau im Irrtum befand. Die Vorgeschichte in Kurzfassung: ein Österreicher heiratet in Kenia eine Kenianerin, ihr letzter gemeinsamer Wohnort ist in Österreich. In einem österreichischen Krankenhaus wird bei der Frau eine HIV-Infektion festgestellt. Für beide Eheleute ist es die erste Ehe. Die HIV-Infektion wird nach etwas mehr als einem Jahr Ehe diagnostiziert. Festgestellt wurde vom Gericht, dass die Ehefrau während aufrechter Ehe keinem Ansteckungsrisiko ausgesetzt war, woraufhin das Gericht schlussfolgerte, dass die Ansteckung mit HIV zu einem unbekannten Zeitpunkt vor der Eheschließung erfolgt sein musste. Dem Ehemann, der die Aufhebung der Ehe verlangte, wurde in dritter und letzter Instanz endgültig Recht gegeben.

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