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- Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren, 4 Monaten von Dr. Leo Lust.
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20. November 2015 um 9:35 Uhr #5032asdfjklögTeilnehmer
Vielen Dank für die rasche Antwort. Jetzt muss ich aber nochmal nachfragen, ob sich das auch auf den reinen Antikörper Test bezieht? in dem Link, den Sie mir geschickt haben, geht es nämlich nur um den Duo Test.
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23. November 2015 um 7:00 Uhr #10187Dr. Leo LustModerator
Hallo asdfjklög!
Das mit der zwölf Wochen Frist gilt für Antikörpertests und DUO-Tests, also für alle Verfahren, wo ein AK-Test dabei ist.
Liebe Grüße!
Dr. Leo Lust
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