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Männergruppe mit Selbsthilfecharakter für Jung und Alt

Maria Vaorin / photocase.com Photo: Maria Vaorin / photocase.com

Einmal im Monat können sich schwule und bisexuelle Männer, die von HIV/AIDS betroffen sind, zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch treffen. Den Teilnehmern der Gesprächsgruppe steht es frei, eigene Themen, welche behandelt werden sollen, einzubringen.

Der erste Termin fand am 18.01.2012 statt. Die Termine der folgenden Treffen können telefonisch unter 0662/88 14 88 erfragt werden.
Für weitere Informationen rund um die Gesprächsgruppe stehen wir jederzeit zur Verfügung: salzburg@aidshilfen.at bzw. 0662/88 14 88.
 

Aidshilfe sucht Peers


Die Aidshilfe Salzburg sucht für das AIDS-Aufklärungsprojekt „Sperman“ zuverlässige SchülerInnen ab der 9. Schulstufe (15 Jahre), die gerne AIDS-Peers werden möchten.

Was macht ein AIDS-Peer? Ein Peer gibt sein/ihr Wissen über HIV und AIDS im Rahmen von Workshops weiter und trägt somit aktiv dazu bei, dass Unwissen und Vorurteile abgebaut werden. Zudem spricht der AIDS-Peer mit Gleichaltrigen oder etwas Jüngeren über Sexualität und damit verbundenen Fragen.
Interessierte sollen sich bitte bis 15. Juni bei der Aidshilfe Salzburg (Tel.: 0662/88 14 88 bzw. e-mail: praevention@aidshilfen.at) melden. Die nächste Peer-Ausbildung findet im Frühherbst 2011 statt.

Kein Geld für Behandlung

Rund 85.000 Menschen mit HIV/AIDS haben in Birma (Myanmar) nach Angaben der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten. Das Geld für die Versorgung fehlt, weil große Geberorganisationen wie der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria Programme für Birma gestrichen haben, sagte der Leiter der MSF-Mission in Birma, Peter Paul de Groote, am Mittwoch in Bangkok.
"Nur 40.000 der 125.000 Bedürftigen bekommen die nötigen Medikamente", sagte de Groote. 20 000 bis 25 000 Menschen sterben demnach in Birma jedes Jahr aufgrund ihrer AIDS-Erkrankung. MSF fehle auch Geld für Medikamente gegen Tuberkulose. Die Erkrankungsrate sei in Birma dreimal so hoch wie im weltweiten Durchschnitt, sagte de Groote. Zudem wirkten bei tausenden PatientInnen die herkömmlichen Medikamente nicht mehr.
MSF unterhält die meisten Kliniken für HIV- und AIDS-Kranke in Birma. Das Land war jahrzehntelang eine Militärdiktatur, die vor einem Jahr von einer gewählten, aber militärnahen Regierung abgelöst wurde. Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen des Regimes reduzierten Geberländer die Entwicklungshilfe auch über internationale Organisationen auf ein Minimum. Viele GeberInnen wollen den Reformeifer von Präsident Thein Sein belohnen. „Es gibt jede Menge Anzeichen, dass mehr Geld in das Land fließen wird, aber es sieht nicht so aus, als gebe es mehr Geld für die Behandlung von HIV/AIDS- oder Tuberkulose-PatientInnen“, meint de Groote. Nach seinen Angaben kostet die Behandlung für HIV/AIDS-PatientInnen rund 560 US-Dollar (423 Euro) im Jahr.

Unbegründete Ängste und deren Folgen

bobby fisher / photocase.com Photo: bobby fisher / photocase.com

Um verängstigte PolizistInnen, JustizwachebeamtInnen und SanitäterInnen zu schützen, gilt seit 2012 eine neue Regelung, die es erlaubt, Blutabnahmen bei Festgenommenen oder Häftlingen durchzuführen. Wer also im Verdacht steht, andere mit HIV angesteckt zu haben, kann zu einem Test gezwungen werden, da beispielsweise PolizistInnen nach Spuck-, Beiß- oder Stichattacken wochenlang die Angst quäle, sich unter Umständen im Dienst mit HIV infiziert zu haben. Verfassungsjuristen halten den Paragrafen, der in einer Blitzaktion in letzter Minute eingebracht wurde, für eindeutig verfassungswidrig. Eine Klage vor dem Höchstgericht läuft bereits (siehe dazu auch folgenden link: standard.at).
Diese Aidshilfe Salzburg möchte diesen Anlass nützen, um auf ein Neues auf die Übertragungswege von HIV aufmerksam zu machen. Es gibt nur einige Körperflüssigkeiten, mit denen HIV übertragen werden kann. Diese sind Blut, Sperma, Scheidenflüssigkeit, Darmsekret, Wundflüssigkeit, Muttermilch und Liquor (Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit). In Blut und Sperma ist die Viruskonzentration am höchsten. In den anderen oben genannten Flüssigkeiten ist die Viruskonzentration prinzipiell für eine Übertragung hoch genug, jedoch schon so gering, dass nicht über jede Eintrittspforte eine Übertragung möglich ist. Andere Körperflüssigkeiten wie Speichel, Schweiß, Urin, Tränen enthalten zwar auch HI-Viren, aber in so geringer Menge, dass eine Ansteckung sicher ausgeschlossen werden kann.

Kündigung in der Probezeit

Hat ein Arbeitgeber festgelegt, dass in einer bestimmten Abteilung keine erkrankten Mitarbeiter eingesetzt werden dürfen, kann die Kündigung eines HIV-Infizierten in der Probezeit rechtmäßig sein und muss keine Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.1.2011 – 6 Sa 2159/11, n. rk.). Das Landesgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Urt. v. 21.7.2011 – 17 Ca 1102/11) und wies die Klage ab. Der HIV-positive Angestellte war bei einem Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent im „Reinbereich“ mit der Herstellung von Medikamenten beschäftigt. Für diesen Fertigungsbereich hat das beklagte Pharmaunternehmen festgelegt, dass ArbeitnehmerInnen mit Erkrankungen jedweder Art - insbesondere mit HIV-Infektionen - nicht zu beschäftigen sind. Nachdem der Arbeitgeber durch den Betriebsarzt von der Infektion des Klägers erfuhr, kündigte er diesem noch während der Probezeit.
Die Kündigung sei nicht willkürlich und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB. Dem Arbeitgeber müsse es allgemein für die Medikamentenherstellung möglich sein, erkrankte Beschäftigte von der Tätigkeit auszuschließen. Auf die soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) komme es nicht an, da das Unternehmen in der Probezeit gekündigt hatte.
Der Kläger habe auch keinen Anspruch auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Ungleichbehandlung sei aus der Sicht des Unternehmens gerechtfertigt, da es lediglich jede Beeinträchtigung der Medikamentenherstellung durch erkrankte MitarbeiterInnen zu verhindern versuche.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht ließ die Weiterleitung des Falls zur Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

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